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BILDUNGSURLAUB ITALIENISCH

Bildungsurlaub Italienisch, Übersicht

Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung bietet die Möglichkeit, von Ihrem Arbeitgeber für den Besuch eines Sprachkurses in Italien freigestellt zu werden - ohne Minderung des Urlaubsanspruches und bei Fortzahlung des Gehaltes.
Übersicht Florenz Rom Perugia Venedig Triest Todi Cefalù
Berlin ja ja 3/28 4/26 ja nein 3/28 *
Brandenburg ja nein 5/25 2/25 2/25 nein 4/26
Bremen nein nein 12/25 nein nein nein 2/27
Hamburg ja ja 1/26 4/26 nein nein 7/26
Schleswig-Holstein ja ja nein 4/24 nein nein 3/26
Mecklenburg-Vorpommern nein nein nein nein nein nein nein
Niedersachsen ja ja 12/27 12/24 nein nein 12/26
Hessen ja ja 3/26 ja ja nein 2/26
Thüringen nein ja nein nein nein nein ja, unbefristet
Sachsen-Anhalt ja nein nein nein nein nein nein
Rheinland-Pfalz ja ja 6/25 1/25 ja nein 3/26
Saarland ja ja nein ja ja nein ja

* = 3/28 Datum der Gültigkeit hier bis März 2028 des uns bekannten aktuellen Bescheides aus dem Bundesland Berlin für den Kursort Cefalú. Bei "ja", liegt uns eine Bestätigung der jeweiligen Schule vor, daß eine Verlängerung der Gültigkeit beantragt wurde und uns nur die genaue Gültigkeit des aktuellen Bescheides nicht genauer bekannt ist.


Beantragung des Bildungsurlaubes bzw. Bildungszeit oder Freistellung: Nach Anmeldung zum Sprachkurs bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber zusammen mit dem Anerkennungsbescheid rechtzeitig (in der Regel spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) vorlegen sollten, damit dieser Ihnen die Teilnehme nicht als formalen Gründen verweigert. Wir verfahren bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubskursen so, daß wir Ihre Kursanmeldung reiserechtlich, d.h. verbindlich für Sie erst dann betrachten, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zustimmung bekommen haben. Damit gehen Sie kein finanzielles Risiko ein und leisten erst dann eine Anzahlung bzw. zahlen die Kursgebühr, wenn der Teilnahme nichts entgegen steht.