BILDUNGSURLAUB

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub bietet die Möglichkeit, von Ihrem Arbeitgeber für den Besuch eines Sprachkurses freigestellt zu werden - ohne Minderung des Urlaubsanspruches und bei Fortzahlung des Gehaltes. Voraussetzung ist, dass der betreffende Kurs im Bundesland des Arbeitgebers offiziell als Bildungsurlaubsveranstaltung anerkannt ist. Viele unserer Partnerschulen bieten solche Kurse an, die als Bildungsurlaub in Deutschland anerkannt sind.

Finden Sie Ihren Bildungsurlaubskurs über folgende Übersichten nach Sprachen geordnet oder in den Beschreibungen der einzelnen Schulen als Ergänzung zu den Preistabellen. 

Wenn Sie eine unserer Bildungsurlaubsveranstaltungen (in Berlin neuerdings "Bildungszeit", in einigen Bundesländern "Bildungsfreistellung" oder "Arbeitnehmerweiterbildung" genannt) in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie in jedem Falle die Möglichkeit einer Freistellung rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht für Arbeitnehmer, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis schon mindestens 6 Monate besteht. Der Anspruch umfasst 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr; in der Regel wird jedoch der Anspruch aus 2 Jahren zusammengefasst, so dass ein 2wöchiger Kurs besucht werden kann.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber rechtzeitig - in der Regel aber mindestens 6 Wochen - vor Antritt der Reise von dem Kurstermin informieren.

In der Regel werden nur Kurse mit mindestens 30 Unterrichtsstunden pro Woche als Bildungsurlaub anerkannt; die Bestimmungen variieren aber von Bundesland zu Bundesland. In Niedersachsen müssen Sie z.B. 40 und in Schleswig-Holstein 38 Unterrichtseinheiten belegen. Diese Bedingungen erfüllen Sie, wenn Sie unseren Kurs unter der Bezeichnung Intensiv, Intensiv-30,  IntensivPlus oder Intensiv-BU buchen. Bei Hessen wird oft ein Nachweis der Stundenzahl in Form von Ablaufplänen verlangt. Manchmal fordern Personalabteilungen auch Belege über landeskundliche Inhalte. Darauf sind wir und unsere Partnerschulen vorbereitet und schicken Ihnen bei Bedarf entsprechende Belege.

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