BILDUNGSURLAUB JAPANISCH

Bildungsurlaub Japanisch, Übersicht

Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung bietet die Möglichkeit, von Ihrem Arbeitgeber für den Besuch eines Sprachkurses in Japan freigestellt zu werden - ohne Minderung des Urlaubsanspruches und bei Fortzahlung des Gehaltes.
Übersicht Tokio Kyoto Kobe
Berlin * 10/27 10/27 5/26
Brandenburg 4/25 4/25 5/26
Bremen nein nein nein
Hamburg 7/25 7/25 nein
Schleswig-Holstein 10/25 10/25 4/25
Mecklenburg-Vorpommern nein nein nein
Niedersachsen 12/27 12/27 12/25
Hessen 1/26 1/26 5/26
Thüringen ja, unbefristet ja, unbefristet nein
Sachsen-Anhalt 11/26 11/26 nein
Rheinland-Pfalz 11/25 11/25 5/26
Saarland unbefristet unbefristet nein

* = 10/27 = Oktober 2027, Datum der Gültigkeit des uns bekannten aktuellen Bescheides des Bundeslandes Berlin.


Beantragung des Bildungsurlaubes bzw. Bildungszeit oder Freistellung: Nach Anmeldung zum Sprachkurs bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber zusammen mit dem Anerkennungsbescheid rechtzeitig (in der Regel spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) vorlegen sollten, damit dieser Ihnen die Teilnehme nicht als formalen Gründen verweigert. Wir verfahren bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubskursen so, daß wir Ihre Kursanmeldung reiserechtlich, d.h. verbindlich für Sie erst dann betrachten, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zustimmung bekommen haben. Damit gehen Sie kein finanzielles Risiko ein und leisten erst dann eine Anzahlung bzw. zahlen die Kursgebühr, wenn der Teilnahme nichts entgegen steht.