BILDUNGSURLAUB SPANISCH

Bildungsurlaub Spanisch, Übersicht

Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung bietet die Möglichkeit, von Ihrem Arbeitgeber für den Besuch eines Sprachkurses in Spanien oder einem anderen Spanischsprachigen Land freigestellt zu werden - ohne Minderung des Urlaubsanspruches und bei Fortzahlung des Gehaltes.
S. d. Com-postela San Sebastian Barcelona Valencia Granada E.Montalban Granada DQ Nerja Salamanca DQ Madrid Málaga DQ Cádiz Sevilla Teneriffa Coronado (C. Rica) Jaco Beach (C. Rica)
Berlin 5/26 * 4/26 10/25 1/26 1/26 10/25 ja 10/25 10/25 10/25 1/26 1/26 10/25 10/25 10/25
Brandenburg 12/25 8/26 3/26 2/26 ja 5/26 ja 5/26 3/26 3/26 ja ja ja 12/25 12/25
Bremen 9/25 3/26 4/25 4/25 10/26 ja ja ja 4/25 ja 6/25 ja ja 9/25 9/25
Hamburg nein 1/26 4/27 4/27 1/26 nein ja nein 4/27 nein 8/26 ja 4/27 11/25 11/25
Schleswig-Holstein 4/26 12/25 4/27 4/27 ja 4/27 ja 4/27 4/27 4/27 ja ja 4/27 1/26 1/26
Mecklenburg-Vorpommern nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein
Niedersachsen 12/27 12/25 nein nein 12/25 nein ja nein nein nein 12/26 ja nein 12/26 12/26
Hessen 2/26 7/26 4/26 4/26 2/26 4/26 ja 4/26 4/26 4/26 1/26 1/26 4/26 2/26 2/26
Thüringen nein unbefrsitet unbefristet nein unbefristet nein unbefristet unbefristet unbefristet unbefristet unbefristet unbefristet nein nein
Sachsen-Anhalt nein 5/25 nein nein 1/26 nein nein nein nein nein ja ja nein nein nein
Rheinland-Pfalz 5/26 5/26 11/25 11/25 2/25 11/25 ja 11/25 11/25 11/25 7/25 7/25 9/25 2/26 2/26
Saarland nein nein nein nein ja, unbrefristet ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein
Baden Württemberg nein ja, unbefristet ja ja 4/26 ja nein ja ja ja ja ja ja nein nein

* = 5/26 Datum der Gültigkeit hier bis Mai 2026 des uns bekannten aktuellen Bescheides aus dem Bundesland Berlin für den Kursort Santiago de Compostela. Bei "ja", liegt uns eine Bestätigung der jeweiligen Schule vor, daß eine Verlängerung der Gültigkeit beantragt wurde und uns nur die genaue Gültigkeit des aktuellen Bescheides nicht genauer bekannt ist.

Beantragung des Bildungsurlaubes bzw. Bildungszeit oder Freistellung: Nach Anmeldung zum Sprachkurs bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber zusammen mit dem Anerkennungsbescheid rechtzeitig (in der Regel spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) vorlegen sollten, damit dieser Ihnen die Teilnehme nicht als formalen Gründen verweigert. Wir verfahren bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubskursen so, daß wir Ihre Kursanmeldung reiserechtlich, d.h. verbindlich für Sie erst dann betrachten, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zustimmung bekommen haben. Damit gehen Sie kein finanzielles Risiko ein und leisten erst dann eine Anzahlung bzw. zahlen die Kursgebühr, wenn der Teilnahme nichts entgegen steht.