BILDUNGSURLAUB POLNISCH

Bildungsurlaub Polnisch, Übersicht

Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung bietet die Möglichkeit, von Ihrem Arbeitgeber für den Besuch eines Sprachkurses in Polen freigestellt zu werden - ohne Minderung des Urlaubsanspruches und bei Fortzahlung des Gehaltes.
Übersicht Krakau Sopot Warschau Kolberg Breslau
Berlin 1/26 * 9/27 1/26 11/25 1/26
Brandenburg 12/25 9/26 12/25 2/26 2/26
Bremen nein 5/25 nein nein nein
Hamburg nein 9/26 4/27 nein nein
Schleswig-Holstein nein 8/25 nein nein nein
Mecklenburg-Vorpommern nein nein nein nein nein
Niedersachsen 12/25 12/25 12/25 12/25 12/25
Hessen 6/27 nein 3/26 6/26 7/26
Thüringen ja, unbefristet ja, unbefristet ja, unbefristet nein nein
Sachsen-Anhalt nein nein nein nein nein
Rheinland-Pfalz nein 9/26 nein 6/26 nein
Saarland ja nein nein nein nein

* = 1/26 = Januar 2026, Datum der Gültigkeit des uns bekannten Bescheides des entsprechenden Bundeslandes


Beantragung des Bildungsurlaubes bzw. Bildungszeit oder Freistellung: Nach Anmeldung zum Sprachkurs bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber zusammen mit dem Anerkennungsbescheid rechtzeitig (in der Regel spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) vorlegen sollten, damit dieser Ihnen die Teilnehme nicht als formalen Gründen verweigert. Wir verfahren bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubskursen so, daß wir Ihre Kursanmeldung reiserechtlich, d.h. verbindlich für Sie erst dann betrachten, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zustimmung bekommen haben. Damit gehen Sie kein finanzielles Risiko ein und leisten erst dann eine Anzahlung bzw. zahlen die Kursgebühr, wenn der Teilnahme nichts entgegen steht.