ARB
Allgemeine Reisebedingungen von Perelingua-Sprachreisen
1. Geltungsbereich
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
3. Leistungen von Perelingua
4. Zahlungen des Kunden
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zur Zah-lung fällig (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist: die Gesamtzahlung), sofern der Sicherungsschein eine wirksame Insolvenzsabsicherung do-kumentiert, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht ein, ist Perelingua berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Perelingua vom Kunden Schadensersatz verlangen, der sich der Höhe nach an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
4.3 Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziffer 6.2) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung fällig.
5. Preis- und Vertragsänderungen
5.1 Perelingua behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Ab-gaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Perelingua den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn so geändert haben, dass dies zu niedrigeren Kosten für Perelingua führt.
5.2 Perelingua behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (z. B. bei Änderungen der Sprachschule oder des Kursleiters / des Lehrers). Perelingua hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
5.3 Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Perelingua sie nicht einseitig vornehmen. Perelingua kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihr be-stimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Perelingua die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. Perelingua kann dem Kunden die entsprechende andere anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihr bestimmten, angemessenen Frist, das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder vom Vertrag zurücktritt. Das Angebot zu einer solchen sonsti-gen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ab-lauf einer von Perelingua nach dieser Ziffer bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preis-erhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.
5.4 Perelingua kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Perelingua den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Perelingua oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
6.2
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so ist Perelingua berechtigt, vom Kun-den eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Perelingua kann die Stor-nierungsentschädigung pauschaliert oder in konkreter Höhe berechnen. Pau-schaliert kann Perelingua die folgenden Pauschalen verlangen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Perelingua und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, wie folgt bestimmen:
• bis zum 91. Tag vor Reisebeginn: 10 %
• vom 90. bis 45. Tag vor Reisebeginn: 15 %
• vom 44. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 25 %
• vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 50 %
• vom 10. Tag vor Reisebeginn bis Anreise /
bei Nichterscheinen: 85 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Perelingua nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als in Höhe der von ihr geforderten Pauschalen entstanden ist. Perelingua behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und kann in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Änderung des Reisetermins, des Reise-ziels oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so wird Perelingua dem Kunden die ihm zuvor für die Umbuchung mitgeteilten, tatsächlich anfallenden Kos-ten berechnen. Für die Bearbeitung der Umbuchung berechnet Perelingua dem Kunden ein Entgelt von pauschal € 30,00 pro Umbuchungsvorgang. Dabei bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass Perelingua keine oder wesentlich niedriger Kosten als die vorgenannte Pauschale entstanden sind. Umbuchungswünsche, die nach dem 34. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Perelingua nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Perelingua kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Perelingua als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Perelingua darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
10. Rücktritt durch Perelingua
11. Obliegenheiten des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerun-gen oder Gepäckverlust
12. Mitwirkungspflichten des Kunden, Pflichten bei Eigenanreise
13. Haftung und Haftungsbeschränkung von Perelingua
Die vertragliche Haftung von Perelingua für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
14.1 Perelingua informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
14.2 ESTA-Formulare müssen vom Kunden sorgfältig vor Einreise in die USA ausgefüllt werden, da sie Einreisevoraussetzung sind. Das nicht korrekte oder unvollständige Ausfüllen kann zur Verweigerung der Einreise in die USA führen.
15. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
15.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Perelingua den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Perelinguahält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter info@perelingua.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Perelingua unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
15.2 Mit einer Nachricht an info@perelingua.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
16. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Perelingua findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Perelingua vereinbart.
16.2 Perelingua nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.
16.3 Bei Flugpauschalreisen ist Perelingua gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Perelingua diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en?prefLang=de.
Reiseveranstalterin: Perelingua-Sprachreisen, Inhaber Bernhard Druba, Rheinstr. 29, 12161 Berlin, Tel. 030 – 851 80 01; E-Mail: info@perelingua.de: USt.-ID: DE 167 04 83 97. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen, Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: info@ruv.de, Tel. 0611 - 533 58 59, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Perelingua Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Ber-lin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de
