ARB
Allgemeine Reisebedingungen von Perelingua-Sprachreisen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen Perelingua-Sprachreisen, Inhaber Bernhard Druba („Perelingua“) und dem Kunden (m/w/d), bei welchen Perelingua eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Sprachreise als Pauschalreise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Buchung von touristischen Einzelleistungen oder für die Vermittlung derselben, etwa von Flügen, für die gesonderte AGB von Perelingua gelten. Bei Buchung einer Pauschalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt zur Unterrichtung über eine Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde Perelingua den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung von Perelingua zur jeweiligen Reise im Katalog, ihrer Internetseite oder einem individuellen Angebot und auf Grundlage dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Kunde haftet für die Vertragspflichten aller zur Reise mit angemeldeten Personen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Reiseanmeldung des Kunden durch Perelingua zustande. Perelingua bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung / Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) direkt und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB, etwa auf Messen, erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform.
2.3 Perelingua weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2.4 Der Kunde hat Perelingua oder den betreffenden Reisevermittler unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Voucher) nicht innerhalb der ihm angekündigten Zeit erhält. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumen-te unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und er hat fehlerhafte Bezeichnungen, auch in Bezug auf personenbezogene Daten, unverzüglich Perelingua mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zur Ablehnung der Einreise führen.
3. Leistungen von Perelingua
3.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbe-schreibung der jeweiligen Sprachreise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
3.2 Leistungsträger und deren Mitarbeiter, etwa von Sprachschulen oder Hotels, sowie Reisemittler sind von Perelingua nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Perelingua hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
4. Zahlungen des Kunden
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rech-nungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zur Zah-lung fällig (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist: die Gesamtzah-lung), sofern der Sicherungsschein eine wirksame Insolvenzsabsicherung do-kumentiert, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht ein, ist Perelingua berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Perelingua vom Kunden Schadensersatz verlangen, der sich der Höhe nach an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
4.3 Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziffer 6.2) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung fällig.
5. Preis- und Vertragsänderungen
5.1 Perelingua behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Ab-gaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen-gebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang ge-ändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Perelingua den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und so-weit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn so geändert haben, dass dies zu niedrigeren Kosten für Perelingua führt.
5.2 Perelingua behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (z. B. bei Änderungen der Sprachschule oder des Kursleiters / des Lehrers). Perelingua hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
5.3 Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Perelingua sie nicht einseitig vornehmen. Perelingua kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihr be-stimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Perelingua die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. Perelingua kann dem Kunden die entsprechende andere anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihr bestimmten, angemessenen Frist, das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder vom Vertrag zurücktritt. Das Angebot zu einer solchen sonsti-gen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ab-lauf einer von Perelingua nach dieser Ziffer bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preis-erhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.
5.4 Perelingua kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Perelingua den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Perelingua oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
6.2
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so ist Perelingua berechtigt, vom Kun-den eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Perelingua kann die Stor-nierungsentschädigung pauschaliert oder in konkreter Höhe berechnen. Pau-schaliert kann Perelingua die folgenden Pauschalen verlangen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Perelingua und dem zu erwar-tenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, wie folgt bestimmen:
• bis zum 91. Tag vor Reisebeginn: 10 %
• vom 90. bis 45. Tag vor Reisebeginn: 15 %
• vom 44. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 25 %
• vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 50 %
• vom 10. Tag vor Reisebeginn bis Anreise /
bei Nichterscheinen: 85 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Perelingua nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als in Höhe der von ihr gefor-derten Pauschalen entstanden ist. Perelingua behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschä-digung zu fordern und kann in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. 7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Änderung des Reisetermins, des Reise-ziels oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so wird Perelingua dem Kunden die ihm zuvor für die Umbuchung mitgeteilten, tatsächlich anfallenden Kos-ten berechnen. Für die Bearbeitung der Umbuchung berechnet Perelingua dem Kunden ein Entgelt von pauschal € 30,00 pro Umbuchungsvorgang. Dabei bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass Perelingua keine oder wesentlich niedriger Kosten als die vorgenannte Pauschale entstanden sind. Umbuchungswünsche, die nach dem 34. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt mög-lich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Perelingua nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Perelingua kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Perelingua als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Perelingua darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Perelingua den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln und kann dem Kunden eine solche Reiseversicherung vermitteln. Ferner empfiehlt Perelingua den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Perelingua ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. we-gen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er kei-nen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt durch Perelingua
10.1 Perelingua kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zuge-gangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteil-nehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 Perelingua kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unver-meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
10.3 Tritt Perelingua nach Ziffer 10.1 oder 10.2 vom Reisevertrag zurück, so werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen dem Kunden zurückerstattet.
11. Obliegenheiten des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerun-gen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Perelingua oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Perelingua infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Perelingua den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Perelingua kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Perelingua die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Man-gel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Perelingua Abhilfe durch angemes-sene Ersatzleistungen anzubieten.
11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Perelingua innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Perelingua verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Perelingua hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
11.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zu-sammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Scha-den dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Perelingua gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden, Pflichten bei Eigenanreise
12.1 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Perelingua auf die Gefahr des Eintritts eines Schadens aufmerksam zu machen.
12.2 Der Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheits-tests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag min-destens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss
13.
Haftung und Haftungsbeschränkung von Perelingua
Die vertragliche Haftung von Perelingua für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
14.1 Perelingua informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
14.2 ESTA-Formulare müssen vom Kunden sorgfältig vor Einreise in die USA ausgefüllt werden, da sie Einreisevoraussetzung sind. Das nicht korrekte oder unvollständige Ausfüllen kann zur Verweigerung der Einreise in die USA führen.
15. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
15.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Perelingua den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Perelinguahält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.
Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter
info@perelingua.de
mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Perelingua unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
15.2 Mit einer Nachricht an
info@perelingua.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
16. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Perelingua findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Perelingua vereinbart.
16.2 Die Europäische Kommission stellt bis 20.7.2025 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Perelingua nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.
16.3 Bei Flugpauschalreisen ist Perelingua gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Perelingua diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en?prefLang=de.
Reiseveranstalterin:
Perelingua-Sprachreisen, Inhaber Bernhard Druba, Rheinstr. 29, 12161 Berlin, Tel. 030 – 851 80 01; E-Mail: info@perelingua.de: USt.-ID: DE 167 04 83 97. Wesentliche Merkmale der Dienstleis-tung: Veranstaltung von Pauschalreisen, Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versi-cherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: info@ruv.de, Tel. 0611 - 533 58 59, Geltungsbe-reich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Perelingua Rei-seversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Ber-lin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de